"Schottergärten" schaden der Natur

Zu der Diskussion im Klima und Umweltausschuss um die sogenannten „Schottergärten“, geben die Rahdener GRÜNEN folgende Stellungnahme ab:

SchottergartenMit dem Begriff „Schottergärten“ sind Gartenflächen - zumeist Vorgärten – gemeint, die größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend mit Schotter, Split, Kies oder Mulchmaterialien bedeckt sind und keine oder nur spärliche Bepflanzung aufweisen.

Die Motivation vieler Gartenbesitzer sich so einen Garten anzulegen ist die Hoffnung bei geringstem Pflegeaufwand einen ganzjährig ordentlichen, also seitens der Nachbarschaft nicht zu beanstandenden, Zustand zu erreichen.

Neben der Frage des Geschmacks bezüglich der Attraktivität einer so gestalteten Gartenfläche und der vermeintlichen Pflegeleichtigkeit, haben diese Flächen mehrere negative Auswirkungen auf unsere Umwelt, insbesondere in der Summe, wenn es innerhalb der Nachbarschaft zunehmend Nachahmer gibt.

In der Regel werden unter den Kies-, Schotter- oder Mulchflächen Folien oder Vliese eingebaut, die verhindern sollen, dass Unkräuter von unten durch oder von oben einwachsen. Damit einhergehend entsteht faktisch eine Voll- oder zumindest eine Teilversiegelung der Fläche. Da Niederschlagswasser nur noch zu einem geringen Teil vom Boden aufgenommen wird, kann es zu einer Überlastung der Entwässerungssysteme und im ungünstigsten Fall zu Schäden am eigenen Gebäude führen. Darüber hinaus kommt Niederschlagswasser nicht dem Grundwasserspeicher zugute. Auch wird der Boden geschädigt, indem der Luft und Nährstoffaustausch nicht mehr stattfindet und die Bodenlebewesen massiv beeinträchtigt werden.

Der Umfang an befestigten, nicht begrünten Flächen beeinträchtigt das Mikroklima von Ortslagen erheblich, insbesondere im Sommer. An heißen Tagen heizen sich Steine stark auf und geben die Hitze nachts ab. Infolge dessen bleiben die Umgebungstemperaturen auf einem hohen Niveau. Schotter-, Kies- und Mulchflächen sind als Lebensraum für den Garten bewohnende Tierarten wertlos. Sie bieten weder Insekten noch Vögeln Nahrung, Versteck- oder Nistmöglichkeiten. Versiegelte Flächen tragen in keiner Weise zu einem positiven Erscheinungsbild einer Ortschaft bei. Vielmehr sind es begrünte Flächen wie Gärten, Straßenbegleitgrün und andere innerörtliche Grünräume, die in besonderem Maße ein attraktives Ortsbild prägen.

„Mein Grundstück ist mein Eigentum, hier kann ich machen was ich möchte“. Dies ist eine verbreitete Meinung, die allerdings nicht ganz richtig ist. Schon im Grundgesetz steht: „Eigentum Mischgartenverpflichtet“. Auch das Baurecht und das Nachbarschaftsrecht können begrenzend eingreifen. Das Land Baden-Württemberg hat im Naturschutzgesetz festgeschrieben, dass Gartenanlagen insektenfreundlich zu gestalten sind und Schotterungen in privaten Gärten nicht zulässig sind. Damit hat sich Baden-Württemberg eindeutig zum Naturschutz bekannt.

Die Gebühr für Niederschlagswasser bemisst sich am Versiegelungsgrad und an der Größe der Fläche. Von daher kann eine geschotterte Fläche zu höheren Niederschlagsgebühren für Grundstückseigentümer führen. Sollte es bei der Zunahme von Starkregenereignissen zu Schäden am eigenen Gebäude kommen, sind diese Schäden nicht zwangsläufig durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Der Grundstückseigentümer kann sogar haftbar gemacht werden, wenn festgestellt wird, dass er durch zu große Versiegelung und die damit verbundene Überlastung der Entwässerung, gegen entsprechende Auflagen verstoßen hat.

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